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Mo - Fr      8 - 12 Uhr

Mo u. Do 15 - 18 Uhr

 

Akutspechstunde 8:00 - 9:00 ohne Termin
 

Folgerezept bestellen   

Sie können das Formular unten verwenden, um ein Folgerezept zu bestellen.

 

Beachten Sie bitte folgende Hinweise.

 

Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um ein langfristig einzunehmendes Medikament handelt und Ihnen dieses Präparat bereits in den vergangenen Quartalen von unserer Praxis verordnet wurde. Zusätzlich muss ihre Versichertenkarte für dieses Quartal bereits eingelesen sein.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ärztin Sie gegebenenfalls auch sehen und sprechen muss, um die Medikation zu überprüfen.

 

Wir bearbeiten Ihre Rezeptanforderungen normalerweise innerhalb eines Werktages während unserer Sprechzeiten. Das digitale Rezept können Sie dann am Folgetag direkt bei einer Apotheke einlösen. Ausnahmen sind Rezepte, die nicht digital versendet werden (siehe Liste ganz unten). Diese müssen Sie nach der Anforderung in der Praxis abholen.

 

In Ausnahmefällen können Wiederholungsrezepte auch per Post zugesandt werden. Für solche Fälle hinterlegen Sie bitte in der Praxis Briefmarken oder Portogeld.

 

Falls Ihre Versichertenkarte noch nicht eingelesen ist, verzichten Sie bitte darauf, ein Rezept per Formular anzufordern und besuchen Sie uns während der Sprechzeiten in der Praxis. Ihre Karte wird dann vor Ort eingelesen und das Rezept für die digitale Signatur der Ärztinnen vorbereitet. Nachdem die digitale Signatur erfolgt ist, meist am Folgetag, können Sie das Rezept in einer Apotheke einlösen.

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Rezept bestellen

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Ausnahmen

  • Betäubungsmittelrezepte (BTM- und T-Rezepte)
  • Verordnungen für im Ausland Versicherte
  • Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGAs)
  • Verordnung von sonstigen nach §31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
  • Verordnung von Hilfsmitteln, Blutprodukten, Sprechstundenbedarf sowie Verordnungen zu Lasten von sonstigen Kostenträgern.
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